FAQ — meistgestellte Fragen


Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen rund um retroplace. Wir erweitern diese Sektion regelmäßig abhängig von den Support-Anfragen. Und los geht's ...

Was wir tun (und was nicht)

retroplace ist eine Webseite für Gamer. Wir bieten eine riesige Datenbank, eine kostenlose Sammlungsverwaltung und einen Marktplatz. Es ist wichtig zu verstehen, dass retroplace selbst auf dem Marktplatz weder als Käufer noch als Verkäufer auftritt und für die Käufe und Verkäufe seiner Benutzer keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung übernimmt. Bitte wende dich bei Fragen zu gekauften Artikeln immer an den Verkäufer.

Nutzerprofil

Wie kann ich meinen Benutzernamen ändern?

Eine Änderung des Benutzernamens ist leider nicht möglich.

Artikel verkaufen

Um auf auf retroplace verkaufen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem musst du in deinen Profileinstellungen deine vollständige Adresse, Zahlungsmöglichkeiten für deine Käufer, eine Zahlungsquelle für Verkaufsprovisionen sowie weitere Verkäufereinstellungen angeben.

Wenn du ein gewerblicher Händler bist, sind weitere Informationen notwendig, um die für dich geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Du findest eine genaue Beschreibung hierzu in deinen Profileinstellungen.

Wie verkaufe ich Artikel?

Um ein Spiel auf den Marktplatz einstellen zu können, muss dieses in der Datenbank von retroplace vorhanden sein. Du kannst ein Spiel über das Suchfeld am Kopf jeder Seite suchen. Wird es gefunden, findest du auf der Detailseite dieses Spiel einen Button "Verkaufen".

Oder: Du klickst im Seitenmenü auf den Eintrag LINK ENTFERNT. Dort kannst du das Spiel, das du verkaufen möchstest in ein Suchfeld eingeben und gelangst direkt zum Verkaufsformular, in das du alle Infos zu deinem Angebot einträgst: Zustand des Spiels, Preis, Versandkosten etc. Außerdem kannst du bis zu sechs Fotos hochladen, um potentiellen Käufern einen umfassenden Eindruck zu geben.

Damit du nicht bei jedem Artikel immer wieder die Versandkosten angeben musst, kannst du diese in deinen Verkäufereinstellungen festlegen. Diese werden dann jedesmal übernommen, sobald du einen Artikel zum Verkaufen vorbereitest. Natürlich kannst du während des Einstellen die Versandkosten verändern.

Tipp: Je besser deine Angebote beschrieben sind, desto mehr wirst du verkaufen und desto bessere Preis wirst du erzielen.

Und was mache ich, wenn mein Spiel (oder die Version meines Spiels) nicht in der Datenbank ist?

Kein Problem! Sollte retroplace dein Spiel tatsächlich nicht kennen, legst du hier in Sekunden selbst einen Eintrag an. Da du das Spiel ja quasi in den Händen hältst, hast du alle notwendigen Infos direkt vor Augen. Du solltest dir aber vorher unbedingt diese Hinweise durchlesen, um Doubletten und andere Fehler zu vermeiden.

Sobald dein Spiel eingetragen ist, kannst du es wie oben beschrieben auf dem Marktplatz anbieten.

Unbedingt auf die korrekte Version achten! Wie du sicherlich weißt, gibt es Spiele oftmals in unterschiedlichen Releases (Director's Cut, Limited Edition etc.) und für unterschiedliche Regionen (Japan, US, Europa etc.). Alle diese Versionen unterscheidet retroplace. Deshalb ist es wichtig, dass du die korrekte Version auswählst, wenn du einen Artikel anbietest.

Welche Verkaufsgebühren fallen an?

Bei einem erfolgreichen Verkauf fallen je Artikel 7 Prozent Verkaufsgebühr, mindestens jedoch 0,50 Euro pro Artikel an zzgl. 7 Prozent der Versandkosten.

Ein Beispiel: Ein Käufer bestellt zwei Spiele bei dir, eines für 6,99 Euro, das andere für 12,99 Euro. Hinzu kommen noch 3,00 Euro für den Versand. Die Provision berechnet sich dann wie folgt:

Preis Provision Erläuterung
€ 6,99 € 0,50 Minimum von € 0,50
€ 12,99 € 0,91 7 Prozent von € 12,99
€ 3,00 € 0,21 7 Prozent von € 3,00
€ 22,98 € 1,62 Gesamt

Gebührenrechnungen deiner Verkäufe, die länger als einen Monat zurückliegen, werden immer am ersten eines Monats verschickt und müssen per PayPal oder per Banküberweisung bezahlt werden (Beispiel: Im März erhältst du die Gebührenrechnung für die Verkäufe im Januar)

Für Käufer fallen keine Gebühren an.

Gibt es Einstellgebühren für Marktplatzangebote?

Nein. Wird es auch nie geben.

An wen kann ich mich mit Problemen zu einem gekauften Artikel wenden?

Die Bedingungen zu Erstattungen werden vor einem Kauf klar kommuniziert. retroplace übernimmt keine Verantwortung für Erstattungen oder Rücksendungen.

retroplace tritt selbst nicht als Verkäufer auf. Bitte wende dich an den Verkäufer bei Fragen zum Artikel, zu Versand und Rückgabe und allen weiteren Fragen. Gibt es Unstimmigkeiten, helfen wir gerne, jedoch übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für Artikel.

Wie kann ich mit einem Käufer/Verkäufer in Kontakt treten?

Nach einer Transaktion auf dem Marktplatz kannst du diese im Menü Angebote unter Meine Käufe beziehungsweise unter Meine Verkäufe einsehen. Dort hast du die Möglichkeit, mit dem Käufer/Verkäufer in Kontakt zu treten, ihn zu bewerten und ihn über den aktuellen Status von Zahlung und Versand zu informieren.

Wie kann ich eine (Teil-)Erstattung für eine Bestellung an den Käufer senden?

Das hängt von der Bezahlmethode ab: Hat der Käufer mit PayPal gezahlt, kannst du in deinem PayPal-Konto einfach eine (Teil-)Erstattung senden. retroplace wird in diesem Fall automatisch darüber informiert und zeigt die Rückzahlung in den Details der Bestellung an. Auch wird die Verkaufsprovision entsprechend angepasst, sofern die Verkaufprovision noch nicht abgerechnet wurde, also nicht älter als 28 Tage ist.

Hat der Käufer per Überweisung gezahlt, kannst du eine (Teil-)Erstattung zurücküberweisen. Die Kontodaten des Käufers findest du in deinem Kontoauszug. Da hier die Verkaufsprovision nicht automatisch korrigiert werden kann, benötigen wir als Nachweis für die Erstattung einen Kontobeleg der Erstattung, bevor wir die Verkaufsprovision anpassen können.

Spiele anlegen und bearbeiten

Bitte lies dir unsere Best Practices für das Einstellen und Bearbeiten von Spielen vor. Dort findest du viele wertvolle Hinweise, die dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die Datenbank von retroplace jeden Tag ein bisschen besser zu machen

Ich habe ein Spiel bearbeitet, sehe aber die Änderungen nicht. Warum?

Alle Änderungen werden durch unser Supportteam geprüft. Änderungen werden in der Regel binnen 12 Stunden freigeschalten. Falls die Änderung abgelehnt wurde, erhältst du eine Mail mit einer Begründung für die Ablehnung.

Sammlung verwalten

Wie kann ich meine Sammlung mit anderen teilen?

Klicke einfach auf dein Avatar-Bild in der rechten oberen Ecke des Browserfensters. Gehe nun auf Einstellungen und wähle den Reiter Sammlung aus. Hier kannst du nicht nur etwas über dich und deine Sammlung erzählen sondern auch festlegen, ob die Sammlung für jeden sichtbar sein soll oder nur für dich bestimmt ist. Ausserdem findest du einen direkten Link (auch als QR-Code) zu deiner Sammlung, den du mit deinen Freunden teilen kannst.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), welches digitale Plattformbetreiber, also auch Online-Marktplätze wie retroplace, dazu verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu übermitteln.

Wie setzt retroplace das Plattformen-Steuertransparenzgesetz um?

Als EU-Online-Marktplatzbetreiber fällt retroplace unter das am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), welches die "DAC 7"-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umsetzt. retroplace wird gemäß diesem Gesetz bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden übermitteln.

Bin ich davon betroffen?

Deine Daten werden gemeldet, wenn:

Du in der EU ansässig sind und Deine Umsätze auf retroplace € 2.000 oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Du 30 oder mehr verkaufte Artikel im Kalenderjahr hattest.

Sofern Du meldepflichtig bist, wird retroplace folgende Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Gesamtumsatz aus all Deinen Verkäufen des Vorjahres, abgezogen werden davon:

  • gezahlte Verkaufsgebühren,
  • Rückerstattungen innerhalb des Vorjahres,
  • Umsatzsteuer
und außerdem noch diese Informationen bei Privatpersonen:
  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
  • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
  • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
  • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden
  • IdNr. (steuerliche Identifikationsnummer)
und diese bei Personengesellschaften / Juristischen Personen:
  • Eingetragener Firmenname
  • Anschrift des Firmensitzes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Gesamtbetrag, der dem Verkäufer des Berichtszeitraums gezahlt oder gutgeschrieben wurde
  • Gesamtzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht
  • Gesamtbetrag der von der Plattform in jedem Quartal des Zeitraums einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern
  • Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse gezahlt oder dem sie gutgeschrieben wurden

Die Meldungen erfolgen erstmals im Januar 2024 für das vorangegangene Jahr. Du erhältst eine Kopie der Informationen, die für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet wurden.

Wie auch vor dem Inkrafttreten des PStTG bist du als Verkäufer selbst dafür verantwortlich, zu klären, ob Verkäufe der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen und musst gegebenenfalls entsprechende Steuererklärungen einreichen. Solltest Du Fragen zu steuerlichen Verpflichtungen haben, empfehlen wir, das du dich an einen Steuerberater wendest.


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